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Infos zu Zwangsversteigerungen von Immobilien in Spanien
Immobilien werden in Spanien bei den Amtsgerichten versteigert. Gläubiger dieser Immobilienversteigerungen sind in der Regel Banken. Wegen der Immobilienkrise in Spanien hat die Zahl der Zwangsversteigerungen seit Dezember 2009 deutlich zugenommen.
Die diesbezüglichen Zwangsversteigerungstermine hängen in Glasvitrinen neben den Eingängen zu den zuständigen Geschäftsstellen aus.
An einer Immobilienzwangsversteigerung können Sie nur teilnehmen, wenn Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen und vorher 30 % des Mindestgebotes bei der zwangsversteigernden Bank hinterlegt haben. Die restlichen 70 % für die zwangsversteigerte Immobilie müssen binnen 20 Tagen bezahlt werden.
Weitere Informationen zu den Immobilienzwangsversteigerungen können Sie beim Amtsgericht Sant Feliu de Guíxols unter 0034-972-949-000 erfragen.
Wenn Sie auch schon einmal an einer Immobilienversteigerung in Spanien teilgenommen haben, dann wissen Sie, dass die Teilnahme dort nicht sehr rege ist.
Dies liegt daran, dass kein Bieter die obigen 30 % hinterlegen möchte und somit auch keine Immobilienauktion stattfindet. Auf die Frage, was denn nun mit der Immobilie geschehe, antwortete die Geschäftsstelle des Gerichtes, dass die zwangsversteigernde Bank die Immobilie behalten dürfe, wenn binnen 50 Tagen kein Ersteigerer auftauche.
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