Damit Sie böse Überraschungen beim Hauskauf in Spanien vermeiden, ist es immer zu empfehlen, das Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt zu überprüfen.
Diese Grundbuchüberprüfung übernimmt in der Regel kostenlos der Immobilienmakler, der Ihnen in Spanien das Haus verkaufen möchte.
Als ich zum Beispiel diverse Übersetzungen für ein ERA-Immobilienbüro in Sant Feliu de Guíxol vornahm, hat der spanische Immobilienmakler für jede zu vermittelnde Immobilie einen Grundbuchauszug angefordert und dann entschieden, ob die Immobilie reinen Gewissens verkauft werden kann oder nicht.
Auch in Spanien muss jede Immobilie, also auch jedes Haus, beim Grundbuchamt registriert sein. Im spanischen Grundbuch sind zu jedem Haus folgende Daten enthalten:
Flächenangaben zum Hausgrundstück und an welche Strassen es grenzt,
Flächenangaben und Beschreibung des Hauses,
Angaben zum Eigentümer,
Angaben zum Notar und seiner notariellen Verkaufsurkunde,
Angaben zu dinglichen Lasten z.B. Hypotheken, Wegerechte, Wohnrechte etc.
Wenn Sie in Spanien ein Haus kaufen möchten, können Sie den entsprechenden Grundbuchauszug auch im Internet bestellen. Grundbuchauszüge für ganz Spanien bekommen Sie online in etwa 2 bis 3 Tagen für 60 Euro bei der spanienkanzlei.de. Weitere Infos erhalten Sie bei Grundbuchauszug in Spanien online anfordern.