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Bevor Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Spanien kaufen, sollten Sie das Küstengesetz, die Baupläne der Gemeinde, die Bausubstanz und die wirklichen Eigentümer der Immobilie kennen.

Wenn Sie auf unseren Seiten oder sonstwo in Spanien oder im Internet ein Neubauprojekt, eine Fewo, ein Stadthaus, ein Chalet oder eine Finca gefunden haben, die Sie erwerben möchten, müssen Sie auch damit rechnen, Opfer eines Immobilienbetruges zu werden.

Ferner können Sie eine spanische Immobilie nur kaufen, wenn Sie eine número de identidad de extranjeros - N.I.E oder NIE-Nummer haben. Wie Sie die NIE-Nummer für Spanien beantragen.

Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sollten Sie daher vor jedem Kauf:

  1. von einem örtlichen Anwalt die Eigentumsverhältnisse überprüfen lassen. Auf die Angaben des Verkäufers oder Immobilienmaklers dürfen Sie sich nicht verlassen.
  2. Die Bausubstanz und den Immobilienwert von einem unabhängigen und am besten öffentlich vereidigten Immobiliensachverständigen überprüfen lassen,
  3. Prüfen, welche Baupläne die örtliche Gemeinde mit Ihrer spanischen Immobilie vor hat. Vielleicht plant die Gemeinde ja gerade eine Schnellstraße durch Ihren Garten.
  4. Einen spanischen Anwalt eruieren lassen, ob die Immobilie vom spanischen Küstengesetz - ley de la costa betroffen ist,
  5. von einem Anwalt einen käuferfreundlichen spanischen Immobilienkaufvertrag entwerfen lassen oder den spanischen Kaufvertrag des Verkäufers auf nachteilige Klauseln juristisch überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere beim Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie.

Wegen der Immobilienkrise haben viele Bauunternehmer pleite gemacht. Die meisten Käufer von Neubauten haben ihre Anzahlungen für immer verloren und viele Bauprojekte werden nicht vollendet werden.

Dies ist um so ärgerlicher als ein spanisches Gesetz aus dem Jahre 1968 vorsieht, dass Bauunternehmer, das Bauvorhaben durch eine Bankbürgschaft vor einem Baustopp wegen Zahlungsunfähigkeit absichern müssen und gezahlte Bauvorschüsse konkurssicher auf einem Treuhandkonto angelegt werden müssen, damit die Insolvenzgläubiger diese Vorschüsse nicht pfänden können.

Deshalb sollten Sie gerade bei Neubauten einen Anwalt zu Rate ziehen. Mehr dazu bei spanienkanzlei.de - Immobilienerwerb in Spanien.

Wenn Sie sich bereits mit einem Verkäufer in allen Punkten einig sein sollten, können Sie über das Internet einen Immobilienkredit bis 300.000 Euro erhalten, um eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Spanien zu kaufen. Weitere Infos finden Sie unter Immobilienfinanzierung für Deutsche, Österreicher und Schweizer in Spanien

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